In einem Beiblatt zum Mietvertrag sind die wichtigsten Punkte der Vermietung geregelt:
- Während der Mietdauer trägt die Mieterin bzw. der Mieter die Verantwortung für den Kulturraum.
- Hinter- und Vordereingang sind beim Verlassen abzuschliessen.
- Die Mieterin bzw. der Mieter trägt Sorge zum Mobiliar.
- Nägel einschlagen nur nach Absprache mit Besitzerin Elisabeth Hartmann oder Vermieterin Yvonne Gnos.
- In beiden Räumen ist das Rauchen verboten.
- Versicherung ist Sache der Mieterinnen und Mieter.
- Ausserordentlicher Stromverbrauch wird separat verrechnet.
- Die Übergabe des Kulturraumes erfolgt normalerweise am Mittwochmittag, die Rückgabe am Dienstagmittag (oder nach Absprache).
- Die Räume werden am Ende der Mietzeit von der Mieterin bzw. vom Mieter vollständig gereinigt.
- Schäden bitte sofort melden.
Vielen Dank, dass Sie mithelfen, zu den Räumen Sorge zu tragen!