Mietbedingungen

In einem Beiblatt zum Mietvertrag sind die wichtigsten Punkte der Vermietung geregelt:

  • Während der Mietdauer trägt die Mieterin bzw. der Mieter die Verantwortung für den Kulturraum.
  • Hinter- und Vordereingang sind beim Verlassen abzuschliessen.
  • Die Mieterin bzw. der Mieter trägt Sorge zum Mobiliar.
  • Nägel einschlagen nur nach Absprache mit Besitzerin Elisabeth Hartmann oder Vermieterin Yvonne Gnos.
  • In beiden Räumen ist das Rauchen verboten.
  • Versicherung ist Sache der Mieterinnen und Mieter.
  • Ausserordentlicher Stromverbrauch wird separat verrechnet.
  • Die Übergabe des Kulturraumes erfolgt normalerweise am Mittwochmittag, die Rückgabe am Dienstagmittag (oder nach Absprache).
  • Die Räume werden am Ende der Mietzeit von der Mieterin bzw. vom Mieter vollständig gereinigt.
  • Schäden bitte sofort melden.

Vielen Dank, dass Sie mithelfen, zu den Räumen Sorge zu tragen!